Allgemeine Geschäftsbedingungen G&R Chroming und Restaurierung

F. van Loon hodn G&R Chroming and Restoration ist bei der Handelskammer unter der Nummer 17208419 registriert und befindet sich in der Maasstraat 22 (5404ND) in Uden.
Artikel 1 – Definitionen
1. In diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden die folgenden Begriffe in der folgenden Bedeutung verwendet, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
2. Angebot: Jedes schriftliche Angebot oder Angebot an den Auftraggeber für die Lieferung von Produkten und/oder die Ausführung von Arbeiten durch den Auftragnehmer.
3. Auftragnehmer: Der Auftragnehmer, der die Arbeiten selbstständig oder unter seiner Aufsicht durch andere ausführen lässt, im Folgenden: G&R Chroming and Restoration.
4. Unternehmen: Die natürliche oder juristische Person, die in Ausübung eines Berufes oder Gewerbes handelt.
5. Verbraucher: Natürliche Person, die nicht in Ausübung ihrer beruflichen oder gewerblichen Tätigkeit handelt.
6. Auftraggeber: Das Unternehmen oder der Verbraucher, der mit dem Auftragnehmer einen (Fern-)Vertrag abschließt.
7. Tätigkeiten: Die Tätigkeiten, die G&R Chroming and Restoration anbietet, sind alle Tätigkeiten im weitesten Sinne des Wortes im Bereich der Verchromung von Teilen.
8. Vertrag: Der Vertrag, in dem sich G&R Chroming and Restoration gegenüber dem Auftraggeber verpflichtet, außerhalb des Arbeitsverhältnisses gegen einen vom Auftraggeber zu zahlenden Geldpreis ein Werk materieller Art zu schaffen und zu liefern, wodurch diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu einem untrennbaren Ganzen werden .

Artikel 1 - Vertragsabschluss
1. Der Vertrag kommt in dem Moment zustande, in dem der Kunde ein Angebot oder Angebot von G&R Chroming and Restoration angenommen hat.
2. G&R Chroming and Restoration ist nicht zu einem Angebot verpflichtet, wenn der Kunde vernünftigerweise erwarten konnte oder hätte verstehen müssen oder hätte verstehen müssen, dass das Angebot einen offensichtlichen Fehler oder Irrtum enthält. Der Kunde kann aus diesem Fehler oder Irrtum keine Rechte ableiten.
3. G&R Chroming and Restoration hat das Recht, einen Vertrag mit einem potenziellen Kunden aus wichtigem Grund für G&R Chroming and Restoration abzulehnen.

Artikel 2 - Preise und Zahlung
1. Alle Preise verstehen sich grundsätzlich zuzüglich Umsatzsteuer (MwSt.) und sonstiger Abgaben. Für Verbraucher sind die Preise inklusive Mehrwertsteuer angegeben. Der Preis beinhaltet auch den Versand von und nach Polen.
2. Der Auftraggeber kann aus einem vorab erstellten Budget keine Rechte oder Erwartungen ableiten, es sei denn, die Parteien haben ausdrücklich etwas anderes vereinbart.
3. Der Kunde, der Verbraucher ist, muss den fälligen Betrag nach Abschluss der Arbeiten und nach Abholung der Ware durch den Verbraucher bezahlen. Unternehmen haben die Möglichkeit, nachträglich per Rechnung zu bezahlen.
4. Der Auftraggeber ist als Unternehmer verpflichtet, den vereinbarten Betrag innerhalb der letzten Zahlungsfrist von 14 Tagen zu zahlen.
5. Der Kunde hat diese Kosten auf einmal, ohne Aussetzung, Abzug und/oder Verrechnung, an die ihm bekannt gegebene Kontonummer und Angabe von G&R Chroming and Restoration zu zahlen. Der Auftraggeber kann nur nach ausdrücklicher und schriftlicher Zustimmung von G&R Chroming and Restoration eine weitere Frist vereinbaren, in der der geschuldete Betrag zu zahlen ist.
6. G&R Chroming and Restoration ist berechtigt, alle bereits vom Kunden gezahlten Beträge auf die vom Kunden geschuldete (ausstehende) Vergütung anzurechnen.

Artikel 4 - Ausführung der Arbeiten
1. G&R Chroming and Restoration wird sich bemühen, den Vertrag mit der größtmöglichen Sorgfalt zu erfüllen, die von einem guten Auftragnehmer zu erwarten ist. Alle Arbeiten werden nach bestem Wissen und Gewissen ausgeführt, es sei denn, es wurde ausdrücklich ein im Einzelnen beschriebenes Ergebnis schriftlich vereinbart. G&R Chroming and Restoration garantiert in keinem Fall, dass die ausgeführten Arbeiten und/oder die von ihr gelieferten Waren für den vom Auftraggeber beabsichtigten Zweck geeignet sind.
3. G&R Chroming and Restoration ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Dritte mit der Leistungserbringung zu beauftragen.
4. G&R Chroming and Restoration kann, sofern dies für die Vertragsdurchführung erforderlich ist, zusätzliche Informationen anfordern. Andernfalls ist G&R Chroming and Restoration berechtigt, ihre Tätigkeit bis zum Erhalt der Informationen einzustellen, ohne gegenüber dem Kunden aus irgendeinem Grund zu einer Entschädigung verpflichtet zu sein. Bei geänderten Umständen hat der Kunde dies G&R Chroming and Restoration unverzüglich, spätestens jedoch 3 Werktage nach Bekanntwerden der Änderung mitzuteilen.
5. Der Kunde muss die gelieferten und verchromten Teile an seinem Fahrzeug selbst montieren. G&R Chroming and Restoration ist hierfür niemals verantwortlich.

Artikel 4 - Lieferung oder Lieferung
1. G&R Chroming and Restoration wird sich bemühen, das Werk innerhalb der vereinbarten Frist fertigzustellen, soweit dies zumutbar ist.
2. Der Kunde trägt die eigenständige Verantwortung für die Verwaltung, Nutzung und Wartung der von G&R Chroming and Restoration hergestellten und/oder gelieferten Waren.
3. Hat G&R Chroming and Restoration die Lieferbereitschaft angezeigt und der Auftraggeber prüft das Werk nicht innerhalb angemessener Frist und nimmt es vorbehaltlos oder unter Vorbehalt ab oder nimmt es in Gebrauch, ändern oder bearbeiten lässt, gilt das Werk als stillschweigend vom Auftraggeber abgenommen. Geringfügige Mängel, die während der Wartungszeit behoben werden können, berechtigen nicht zur Nichtabnahme des Liefergegenstandes, sofern dies der Inbetriebnahme nicht entgegensteht. Nach der Abnahme gilt die Arbeit als abgeschlossen.
4. Nach Fertigstellung gehen die Arbeiten auf Gefahr des Auftraggebers. Er bleibt daher preisleistungspflichtig, ungeachtet der Zerstörung oder Verschlechterung des Werkes aus einer vom Auftragnehmer nicht zu vertretenden Ursache.
5. G&R Chroming and Restoration haftet nicht für Mängel, die der Kunde bei Lieferung vernünftigerweise hätte entdecken müssen, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von G&R Chroming and Restoration.
6. Hat G&R Chroming and Restoration die Lieferbereitschaft angezeigt und der Auftraggeber holt das Werk nicht ab, sondern wünscht den Versand, so hat der Auftraggeber für die Versicherung des Werkes zu sorgen. G&R Chroming and Restoration haftet nicht für den Verlust von Teilen durch Logistikunternehmen nach Abschluss der Benachrichtigung.

Artikel 6 - Garantien
1. Jede Garantie wird ausdrücklich schriftlich vereinbart. Garantien gehen nie weiter als ausdrücklich vereinbart wurde. Die Garantie beträgt 12 Monate.
2. G&R Chroming and Restoration führt die Arbeiten in Übereinstimmung mit den branchenüblichen Standards aus. Soweit eine Garantie übernommen wird, beschränkt sich diese auf das ausdrücklich schriftlich vereinbarte und nur insoweit, als die Garantie von den Lieferanten übernommen wurde. Während der Garantiezeit garantiert G&R Chroming and Restoration eine einwandfreie und handelsübliche Qualität der gelieferten oder fertiggestellten Produkte.
3. Der Kunde kann sich auf die von G&R Chroming and Restoration gegebene Garantie nur berufen, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen vollständig nachgekommen ist.
4. Beruft sich der Auftraggeber zu Recht auf eine vereinbarte Garantie, ist G&R Chroming and Restoration verpflichtet, die gelieferte oder gelieferte Ware kostenlos nachzubessern oder zu ersetzen. Sollten darüber hinaus weitere Schäden entstehen, werden die anwendbaren Haftungsbestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingehalten. Wenn eine Reparatur von G&R Chroming and Restoration nicht zumutbar ist, ist ein Verbraucher berechtigt, den Vertrag schriftlich aufzulösen oder einen Rabatt auf den vereinbarten Preis oder eine Entschädigung zu verlangen.
5. Die Gewährleistung erlischt, sobald die Gewährleistungsfrist abgelaufen ist, die Gewährleistungspflicht erlischt oder der Auftraggeber selbst Anpassungen an der gelieferten und/oder gelieferten Ware nach Ansicht von G&R Chroming and Restoration unsachgemäß verwendet, behandelt oder gepflegt.

Artikel 7 - Gefahrübergang
Die Gefahr des Verlustes oder der Beschädigung der vertragsgegenständlichen Teile geht auf den Auftraggeber als Unternehmer über, sobald die Autoteile nach der Verchromung G&R Chroming and Restoration verlassen. Bei Verbrauchern geht die oben genannte Gefahr auf den Kunden über, wenn die Autoteile unter der Kontrolle des Kunden bereitgestellt wurden. Dies ist der Fall, wenn die Autoteile an die Lieferadresse des Auftraggebers geliefert wurden.

Artikel 8 - Haftungsbeschränkung
1. Führt die Leistungserbringung durch G&R Chroming and Restoration zu einer Haftung von G&R Chroming and Restoration gegenüber dem Auftraggeber oder Dritten, beschränkt sich diese Haftung auf die von G&R Chroming and Restoration im Zusammenhang mit der Abtretung in Rechnung gestellten Kosten (ab Rechnungswert , ausgenommen Materialkosten, exklusive Mehrwertsteuer), es sei denn, der Schaden beruht auf Vorsatz oder an Vorsatz grenzender Fahrlässigkeit von G&R Chroming and Restoration.
2. G&R Chroming and Restoration haftet nicht für Folgeschäden gleich welcher Art, indirekte Schäden, Betriebsverluste, entgangenen Gewinn und/oder erlittene Verluste, entgangene Einsparungen, Schäden durch Betriebsunterbrechung.
3. Weist das Werk nach Ablieferung Mängel auf, für die G&R Chroming and Restoration (nachweislich) haftet, ist G&R Chroming and Restoration unbeschadet der Schadenersatzhaftung Gelegenheit zur Mängelbeseitigung innerhalb angemessener Frist zu geben Folge der mangelhaften Lieferung, es sei denn, die Reparaturkosten würden in keinem Verhältnis zum Interesse des Auftraggebers an Reparatur statt Ersatz stehen.
4. Der Auftraggeber haftet für Schäden am Werk, die auf von ihm oder in seinem Auftrag durch Dritte ausgeführte Arbeiten oder Lieferungen zurückzuführen sind. Schäden, die sich aus der Verwendung von vom Auftraggeber vorgeschriebenen Materialien und/oder der Ausführung eines vom Auftraggeber stammenden Entwurfs ergeben, gehen ebenfalls vollständig zu Lasten und auf Gefahr des Auftraggebers.
5. G&R Chroming and Restoration übernimmt keine Gewähr für die richtige und vollständige Übertragung der Inhalte und E-Mails, die von oder im Auftrag von G&R Chroming and Restoration versendet werden, sowie für deren rechtzeitige Zustellung.
6. Alle Ansprüche des Kunden wegen Mängeln von G&R Chroming and Restoration erlöschen, wenn sie G&R Chroming and Restoration nicht innerhalb eines Jahres, nachdem der Kunde davon Kenntnis hatte oder vernünftigerweise hätte erkennen können, schriftlich und begründet gemeldet werden die Tatsachen, auf die sie ihre Ansprüche stützt. Die Haftung von G&R Chroming and Restoration erlischt nach einem Jahr nach Beendigung der Vereinbarung zwischen den Parteien.
7. Die Arbeiten können dazu führen, dass Garantien Dritter, einschließlich Werksgarantien, erlöschen. G&R Chroming and Restoration haftet nicht für Schäden, die dem Auftraggeber durch den Verlust von Gewährleistungsansprüchen Dritter entstehen.